Dauercamper
Dauerplätze Preise 2010 €
| qm | 2.Personen/ Stellplatz |
| -64 qm | 1080,- |
| -75 qm | 1160,- |
| -84 qm | 1255,- |
| -94 qm | 1350,- |
| -104 qm | 1450,- |
| -120 qm | 1750,- |
zuzüglich
- Strom € 0,60
- Zweitwohnungsteuer und Kurtaxe ca. € 240,-
- W-Lan € 50,-
- Zu -und Abwasser inkl.
- warme Duschen inkl.
- Schwimmbad inkl.
- Kinder bis einschl. 17 Jahre inkl.
freie Dauerplätze ab 2010
- Ost 06 / € 1450,-
- Frühlingsterasse 11/ € 1160,-
- Südferienland 22 / € 1255,-
- Südferienland 23 / € 1255,-
- Südferienland 14 / € 1255,-
- Südferienland 87 / € 1350,-
- Südferienland 63 / € 1350,-
- Hausterasse 12 / € 1255,-
- Hausterasse 14 / € 1255,-
- Hausterasse 31 / € 1750,-
- Mo5 / € 1750,-
- Römering 36 / € 1350,-
- Römerring 93 / € 1450,-
Dauercampervertag
Es werden folgende Vereinbarungen getroffen:
1.) Herr/Frau..................................... mietet für Zwecke eines Campingaufenthaltes
für normale Wochenend -und Feriennutzung einen Dauerstellplatz wie besichtigt
zur Aufstellung eines Caravans mit Vorzelt, einschließlich Parkfläche,
von ca. ......................qm, für die Zeit vom 01.01.2010 bis 31.12.2010
2.) Herr/Frau..................................zahlt für diese Zeit eine Nutzungsentschädi-gungs-Platzgebühr für sich und seine Familie, bestehend aus:
.... Erwachsenen, und ...... Kindern von € ................
Dieser Betrag enthält die Benutzung der Sanitäranlagen, des Trinkwassers und des Schwimmbades.
Diese Gebühr ist bis spätestens 15 Oktober , für das Folgejahr zu bezahlen.
Sie können in der Reception bezahlen, oder auf folgendes Konto überweisen:
Volksbank Müllheim .BLZ 68091900 .
Konto Michael Böttle.Nr. 23111004
IBAN: DE74 6809 1900 0023 1110 04
BIC: GENODE61MHL
Sollte der Betrag bis 15. Oktober nicht eingegangen sein, gehen wir davon aus,
dass wir den Stellplatz im Folgejahr anderweitig vermieten können.
Der Stellplatz muss dann bis 31. Dezember geräumt sein..!!!
3.) Für die Entnahme von elektrischem Strom sind € -,60 pro Kw,
lt. Gebührenordnung mindestens € 50,- pro Jahr zu bezahlen.
Der Strom muss zu Saisonabschluß in der Reception bezahlt werden.
4.) Pro Hund erheben wir eine Gebühr von € 80,- pro Jahr.
5.) Die Benutzung des Campingplatzes und seinen Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr.
Der Platzhalter und dessen Beauftrage haften nicht für Schäden und Verluste am Eigentum des Stellplatznehmers. Der Platzhalter haftet ebenfalls nicht für Schäden die vom Stellplatznehmer verursacht wurden (durch Brand, Öl, usw.)
6.) Eine Weitergabe des Stellplatzes durch den Mieter an Dritte ist nicht zulässig.
7.) Gäste des Stellplatznehmers, die in dessen Caravan, oder Zelt wohnen, sowie Besucher, haben die Personengebühr nach der jeweils gültigen Gebührenordnung zu entrichten. Es muss sofortige Anmeldung erfolgen.
8.) Bei vorzeitiger Aufgabe des Stellplatzes, oder Nichtnutzung, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Nutzungsgebühren, oder Teile davon. Die Platzgebühr ist in jedem Fall voll für die gemietete Zeit zu bezahlen. Eine vorzeitige Aufgabe und Beendigung der Stellplatznutzung ist auch anzunehmen, wenn der Stellplatznehmer durch sein Verhalten erkennen lässt, dass er den Platz nicht mehr nutzen will.
9.) Die Ruhe und Ordnung, sowie ordentliches Benehmen gegenüber Anderen, ebenfalls die Sauberhaltung des Platzes und der sanitären Anlagen ist oberste Pflicht.
PKW-Fahrten auf dem Platz nur im Schritttempo. Kein Leerlauf des PKW’s.
10.) Haustiere dürfen nur nach vorheriger Absprache gehalten werden. Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu halten und von den Tieren sowie den Ponyweiden fernzuhalten.
11.) Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Platz -und Gebühren-ordnung, ist der Platzhalter zur fristlosen Aufhebung des Vertragsverhältnisses berechtigt, und kann sofortige Räumung verlangen.
12.) Es ist nicht gestattet, Caravans und Stellplätze mit festen Anbauten, Zäunen, Hecken, Dauereinfriedungen, Gräben, Leinen, Gartenzwergen usw. zu versehen. Die Vorzeltlänge bis 5,80 m und die Breite bis 2,51 m ist erlaubt.
Die Stellplätze werden vom Platzhalter aufgeteilt und markiert.
Die Campingordnung CPIVO- des Innenministerium von Baden Württemberg vom 21.02.1975 ist verbindlich, sie kann auf Wunsch beim Platzhalter eingesehen werden.
Die Stellplatzordnung ist zu beachten. Bepflanzungen mit Bäumen, Sträuchern und ähnlichem, sowie das Aufstellen aller nichtnormalen Zelt-Caravan-ausstattung gehörigen Einrichtungen sind grundsätzlich vorher mit dem Platzhalter abzusprechen. Für Pflege -und Rangierüberfahrten durch den Platzhalter sind entsprechende Flächen freizuhalten. Im Falle von Ausbau-
und Erweiterungsarbeiten wird ein ordentlicher Ersatzplatz angeboten. Die Stellplätze werden vom Mieter laufend gemäht und sauber gehalten. Caravan und Zubehör sollten in optisch und technisch einwandfreiem Zustand sein (z.B. Gasprüfungen alle 2 Jahre). Notfalls wird vom Vermieter gegen Gebühr gepflegt und repariert.
13.) Jeder Mietvertrag läuft per 31.12. des vereinbarten Jahres ab, oder nach Anordnung der Behörden nach dessen Auflagen. Eine Verlängerung dieses Vertrages für ein weiteres Jahr, kann jeweils mit Zustimmung des Vermieters ein Vierteljahr vor Ablauf durch Zahlung der nächsten Jahresmiete, nach der jeweils gültigen Gebührenordnung vereinbart werden.
Es erfolgt keine neue Rechnungsstellung.
14.) Bei Aufgabe des Platzes ist dieser in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zurückzugeben und eine evtl. beschädigte Grasnabe herzurichten. Baum -und Buschbepflanzungen, sowie Befestigungen und Installationen dürfen nicht wieder herausgerissen werden, falls vorher nichts anderes vereinbart wurde, sie gehen in das Platzeigentum über.
Entstehende Wiederherstellungs- und Aufräumungskosten gehen zu Lasten des
Stellplatznehmers.
15.) Müll – und Wertstoffinformation als Anhang.
Wir sammeln nicht: Sondermüll, Schrott, Sperrmüll, Stühle, Kühlschränke,
Möbel, Teppiche und kein Müll, den Sie von zu Hause mitbringen!!, usw.
Das müssen Sie zu Hause entsorgen.
16.) Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
17.) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Müllheim/Baden vereinbart.
18.) Die jeweils gültige Platz –Müll -und Gebührenordnung (durch Aushang angegeben) erkenne ich für mich und meine Familie, sowie für meine Gäste an und verpflichte mich diese einzuhalten.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.